AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

  • 1.1. Es gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, es sei denn, dass in unserer Auftragsbestätigung etwas anderes festgelegt ist. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
  • 1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • 1.3. Vertragsänderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2. Vertragsabschluss

  • 2.1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend.
  • 2.2. Verträge gelten als abgeschlossen mit Absendung unserer Auftragsbestätigung und entsprechend dieser.

3. Lieferung

  • 3.1. Lieferzeitangaben sind für uns unverbindlich.
  • 3.2. Bei fest vereinbarten Lieferzeiten beginnt die Frist für die Lieferung an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Besteller und Lieferant schriftlich vorliegt und sämtliche vom Besteller zur Durchführung des Auftrags ggf. zu liefernde Unterlagen und Gegenstände beim Lieferanten eingetroffen sind.
  • 3.3. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Lieferanten.
  • 3.4. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die vereinbarte Frist mit Meldung der Versandbereitschaft als gewahrt.
  • 3.5. Verzögern sich Versand bzw. Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, hat dieser die dem Lieferanten durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu erstatten. Der Lieferant ist berechtigt, diese Kosten beginnend 10 Tage nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft in Rechnung zu stellen.
  • 3.6. Bei Nichteinhaltung der Frist infolge vom Lieferanten nicht zu vertretender Gründe oder Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wird die Frist entsprechend angemessen verlängert.
  • 3.7. Bei Nichteinhaltung der Frist durch den Lieferanten - Lieferverzug - ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt.

4. Versand

  • 4.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
  • 4.2. Die Gefahr geht mit Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und/ oder der Lieferant die Versandkosten ausnahmsweise übernommen hat.
  • 4.3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  • 4.4. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
  • 4.5. Teillieferungen sind zulässig.

5. Mängelansprüche

  • 5.1. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich der Zustand der Ware nach Gefahrübergang verändert hat und/oder der Besteller die Ware vor Versand abzunehmen oder zu prüfen hat.
  • 5.2. Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten bestehen nicht, sofern ein Vorlieferer des Lieferanten dem Besteller gegenüber Gewährleistung übernommen hat.
  • 5.3. Mängelrügen sind umgehend nach Eingang der Lieferung, spätestes jedoch innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen schriftlich dem Lieferanten gegenüber geltend zu machen. Dem Lieferanten ist gleichzeitig Gelegenheit zu geben, die Lieferung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen
  • 5.4. Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Lieferanten nach seiner Wahl das Recht nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen zu. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.
  • 5.5. Zur Vornahme aller dem Lieferanten notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller, diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Lieferant von der Haftung für daraus entstehende Folgen befreit.
  • 5.6. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Besteller nur zu, wenn der Lieferant - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm gesetzte angemessene Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht auf Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
  • 5.7. Die Ansprüche des Bestellers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in 12 Monaten, soweit gesetzlich zulässig.
  • 5.8 Gewährleistung: Alle unsere Katalogangaben basieren auf jahr-zehntelanger Erfahrung in der Herstellung unserer Produkte und derer praktischer Verwendung. Jedoch können allgemeingültige Aussagen im Anwendungsfall von Gelenkköpfen und Gelenklagern durch unbekannte Einflüsse und Bedingungen so erheblich einge-schränkt werden, dass DURBAL praktische Versuche beim Anwender dringend empfiehlt. Wegen der Vielzahl der Einsatzmöglichkeiten unserer Gelenkköpfe und Gelenklager können wir keine Gewährlei-stung für die Richtigkeit unserer Empfehlungen im jeweiligen Einzel-fall übernehmen.

6. Preise, Zahlung

  • 6.1. Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk und ausschließlich Verpackung, zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
  • 6.2. Sofern die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, behält sich der Lieferant - sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen ist - eine angemessene Erhöhung des Entgeltes für den Fall vor, dass sich die bei Vertragsabschluss gegebenen, für die Bestimmung des Entgeltes maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Materialkosten, Löhne und öffentliche Abgaben, nicht unerheblich verändert haben sollten.
  • 6.3. Zahlung hat innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen; bei Zahlung innerhalb 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt, falls der Rechnungsbetrag 50,- Euro netto übersteigt.
  • 6.4. Der Besteller kann Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder zu seinen Gunsten rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt

  • 7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
  • 7.2. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Vorausabtretung hiermit an. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät, ist er zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen sind uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
  • 7.3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen erwachsen. Das Miteigentum an der entstehenden neuen Sache steht uns im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zu. Erhält der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt Miteigentum daran und verwahrt diese unentgeltlich für uns mit kaufmännischer Sorgfalt.
  • 7.4. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, gleichgültig ob ohne oder nach Be- bzw. Verarbeitung oder Verbindung, weiterveräußert, so gilt die vorstehend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
  • 7.5. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten diese Forderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Sicherheiten, die den Wert unserer Forderungen übersteigen.
  • 7.6. Bei Zwangsvollsteckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich unter Beifügung.

8. Sonstiges

  • 8.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Öhringen.
  • 8.2. Für die Vertrags- und Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 8.3. Gerichtsstand ist Öhringen.

 

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