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RoHS – Erklärung

Erklärung zur EG-Richtlinie 2015/83/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)

Zum 31. März 2015 wurden mit dem Inkrafttreten des „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ die Vorgaben der EG-Richtlinie (RoHS) nach EU 2015/83/EG in deutsches Recht umgesetzt.

Zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Verringerung von Schadstoffen in der Elektronik sowie die Vermeidung und Reduzierung von Elektronikschrott durch Wiederverwendung. Die Grenzwerte für Schadstoffe gelten seit dem 1. Juli 2006 und umfassen Blei, Quecksilber, Cadmium, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Dephenylether (PBDE) und Chrom-VI-Verbindungen. Seit 22. Juli 2019 ist die erweiterte ROHS-Richtlinie in Kraft, mit neuen Stoffverwendungsverboten.

Die Durbal Metallwarenfabrik GmbH entwickelt, produziert und vertreibt Produkte, die nicht direkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Jedoch können unsere Produkte als Bestandteil von Systemen verwendet und eingesetzt werden, in denen das o.g. Gesetz Anwendung findet.

Im Rahmen unserer Zertifizierung nach DIN EN 9100; DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015 stehen wir im ständigen Dialog mit unseren Lieferanten, auch um sicherstellen zu können, dass alle gelieferten Produkte RoHS – konform sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Erklärung RoHS Verordnung

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